DER BAUHERR
oder“jene Person, welche ein Bauwerk errichten lassen will”
Zusammenfassung der wichtigsten Verpflichtungen laut GvD 494/96 in seiner abgeänderten und ergänzten Fassung (GvD 528/99), ausgearbeitet durch das Sekretariat und die technische Kommission des Paritätischen Komitees im Bauwesen der Autnomen Provinz Bozen.
| - 494/96 … |
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1. DER BAUHERR
Das gesetzesvertretende Dekret Nr. 494 vom 14. August 1996, welches die auf zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz beschreibt, sieht für den Bauherrn neue und wichtige Aufgaben (und Verantwortungen) vor.
| - Wer ist ... |
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2. DER VERANTWORTLICHE DER BAUARBEITEN
Der Bauherr kann sich zur Ausübung seiner Aufgaben vom Verantwortlichen der Bauarbeiten helfen lassen.
| - Wer ist ... |
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3. DIE WICHTIGSTEN PFLICHTEN
Der Bauherr oder der Verantwortliche der Bauarbeiten haben eine Reihe von Pflichten mit entsprechenden Verantwortungen. Der Bauherr ist durch die Auftragserteilung an den Verantwortlichen der Bauarbeiten von den Pflichten nur begrenzt entbunden.
| - PFLICHTEN |
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4. DIE STRAFEN
Folgende Strafen sind für den Bauherrn oder den Verantwortlichen der Bauarbeiten vorgesehen: (Der Bauherr ist durch die Auftragserteilung an den Verantwortlichen der Bauarbeiten von den Pflichten nur begrenzt entbunden)
| - bei Unterlassung von |
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5. TABELLEN
| TABELLE I | ||||
|---|---|---|---|---|
| MÖGLICHE FÄLLE | ZU ERLEDIGENDE TÄTIGKEITEN | |||
| Baustellenbedingung | Berücksichtigung der allgemeinen Schutzmaßnahmen GvD 626/94 | Übermittlung Vorankündigung | Ernennung Koordinator Planung / Ausführung | |
| Umfang / Art der Arbeiten | ||||
| ein Unternehmen | < 200 Mann - Tage | Ja | Nein | Nein |
| < 200 Mann - Tage | Ja | Ja | Nein | |
| mehrere Unternehmen | < 200 Mann - Tage | Ja | Nein | Nein |
| > 200 Mann - Tage | Ja | Ja | Ja | |
| Besondere Risiken (siehe Tabelle II) | Ja | Ja | Ja |
| TABELLE II Liste der Arbeiten, die mit besonderen Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer verbunden sind
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| TABELLE III Liste von Hoch- und Tiefbauarbeiten:
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TABELLE IV Amt für Sicherheitstechnik C. Battisti Str., 21 39100 BOZEN Betreff: Vorankündigung
Kopie sichtbar auf der Baustelle aushängen |
6. DIE BEWEGGRÜNDE
| Durch die Baustellenrichtlinie 494/96 wird die EU-Baustellenrichtlinie in Italien umgesetzt. Nach einer EU-Analyse über tötliche Arbeitsunfälle sind diese zu 35% auf Versäumnisse bei der Bauplanung und zu 28% auf mangelnde Baustellenorganisation und Koordinierung der beteiligten Unternehmen zurückzuführen. D.h. über 60% der schweren Unfälle auf der Baustelle finden ihren Ursprung bereits vor Beginn der Arbeit. Dies bedeutet neben all dem menschlichen Leid auch das Anfallen enormer Kosten für die Unternehmer und die Gesellschaft. Deshalb ist es erklärtes Ziel der EU, durch die Baustellenrichtlinien die Unfallzahlen zu senken, Ausfallzeiten, Zeitverzögerungen und die damit zusammenhängenden Folgekosten zu reduzieren. |
Anteil der Unfallkosten am Umsatz der Unternehmen |
7. IM G.V.D. 494/96 UND G.V.D. 528/99
ENTHALTENE DEFINITIONEN
| Zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustelle: jeder Ort, an dem Hoch- oder Tiefbauarbeiten ausgeführt wird. Bauherr: die Person, in deren Auftrag das gesamte Bauwerk ausgeführt wird. Verantwortlicher der Bauarbeiten: die Person, die vom Bauherrn mit der Planung, der Ausführung des Bauwerks betraut werden kann. Selbständiger: die natürliche Person, die ihre berufliche Tätigkeit zur Ausführung des Bauwerks ohne Abhängigkeitsverhältnis ausübt. |
Koordinator in der Planungsphase: die Person, die vom Bauherrn oder vom Verantwortlichen für die Bauarbeiten mit der Erstellung des Sicherheits- und Koordinierungsplanes und der technischen Unterlage betraut wird. Koordinator in der Ausführungsphase: die Person, nicht der Arbeitgeber des ausführenden Unternehmens, die vom Bauherrn bzw. vom Verantwortlichen der Bauarbeiten beauftragt wird. Mann - Tage: voraussichtlicher Umfang der Baustelle; ausgedrückt durch die Summe der von den Arbeitnehmern und Selbstständigen geleisteten vorgesehenen Arbeitstage zur Errichtung des Bauwerks. |
8. SCHLUSSBEMERKUNG
Der Bauherr ist eine Schlüsselfigur für die Gefahrenverhütung auf der Baustelle; ihm obliegt die Auswahl seiner Mitarbeiter: Planer, Bauleiter, Sicherheitskoordinatoren, usw. Wie bereits erwähnt, können durch eine aufmerksame Planungstätigkeit eine Vielzahl von Unfällen auf der Baustelle vermieden werden. Auch die beauftragten, ausführenden Unternehmen und Selbstständigen müssen auf Grund ihrer technisch-professionellen Fähigkeiten, ihrer Organisationsstruktur, auch in Bezug auf die Arbeitssicherheit und ihrer regulären Vertrags- und Beitragsposition, ausgewählt werden.
