Mindestinhalte ESP
Mindestinhalte des Einsatzsicherheitsplanes
für zeitliche oder mobile Baustellen
(G.v.D. 81/2008, Anhang XV, Punkt 3.2)
3.2.1 Der ESP wird von jedem Arbeitgeber der ausführenden Unternehmen gemäß Artikel 17 dieses Dekrets in geltender Fassung mit Bezug auf die einzelne betroffene Baustelle verfasst; er enthält mindestens folgende Elemente:
a) Stammdaten des ausführenden Unternehmens, dazu gehören:
1) Name des Arbeitgebers, die Adressen und Rufnummern des Rechtssitzes und der Baustellenbüros;
2) die spezifische Tätigkeit und die einzelnen Arbeitsvorgänge, die vom ausführenden Unternehmen und von weiter beauftragten selbständigen Arbeitnehmern durchgeführt werden;
3) die Namen der Erste-Hilfe-Beauftragten, sowie der Brandschutz- und der Evakuierungsbeauftragten der Arbeitnehmer, auf jeden Fall der Personen, die mit Noteinsätzen betraut sind, sowie des Betriebs- oder Gebietssicherheitssprechers, sofern gewählt oder ernannt;
4) Name des zuständigen Betriebsarztes, sofern vorgesehen;
5) Name des Leiters der Dienststelle für Arbeitsschutz;
6) Namen des technischen Baustellenleiters und des Baustellenführers;
7) Anzahl und entsprechende Qualifikationen der beim ausführenden Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer und der selbständigen Arbeitnehmer, die auf der Baustelle für das Unternehmen tätig sind;
b) die spezifischen Aufgabenbereiche in Zusammenhang mit der Sicherheit, welche jede vom ausführenden Unternehmen zu diesem Zwecke ernannte Person auf der Baustelle inne hat;
c) die Beschreibung der Baustellentätigkeit, der organisatorischen Modalitäten und der Arbeitsschichten;
d) die Liste der Gerüste, der fahrbaren Turmgerüste und weiterer wichtiger Hilfseinrichtungen, sowie der Maschinen und Anlagen, die auf der Baustelle verwendet werden;
e) die Liste der gefährlichen Stoffe und Präparate, die auf der Baustelle verwendet werden, mit den entsprechenden Sicherheitsdatenblättern;
f) Ausgang der Lärmbewertung;
g) Festlegung der Schutz- und Präventionsmaßnahmen, die jene des SKP ergänzen, sofern vorgesehen, und mit Bezug auf die Gefahren der eigenen Tätigkeiten auf der Baustelle ergriffen werden,
h) Zusatz- und Einzelverfahren, die im SKP, sofern vorgesehen, gefordert werden;
i) Liste der persönlichen Schutzausrüstungen, die den Arbeitnehmern auf der Baustelle geliefert werden;
l) die Informations- und Ausbildungsunterlagen, die den auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmern geliefert werden.
3.2.2. Wo die Ausarbeitung eines SKP nicht vorgesehen ist, wird der Ersatzsicherheitsplan, sofern vorgesehen, mit den Elementen des ESP ergänzt.
Glossar:
ESP = Einsatzsicherheitsplan
SKP = auch SiKo-Plan, Sicherheits- und Koordinierungsplan
a) Stammdaten des ausführenden Unternehmens, dazu gehören:
1) Name des Arbeitgebers, die Adressen und Rufnummern des Rechtssitzes und der Baustellenbüros;
2) die spezifische Tätigkeit und die einzelnen Arbeitsvorgänge, die vom ausführenden Unternehmen und von weiter beauftragten selbständigen Arbeitnehmern durchgeführt werden;
3) die Namen der Erste-Hilfe-Beauftragten, sowie der Brandschutz- und der Evakuierungsbeauftragten der Arbeitnehmer, auf jeden Fall der Personen, die mit Noteinsätzen betraut sind, sowie des Betriebs- oder Gebietssicherheitssprechers, sofern gewählt oder ernannt;
4) Name des zuständigen Betriebsarztes, sofern vorgesehen;
5) Name des Leiters der Dienststelle für Arbeitsschutz;
6) Namen des technischen Baustellenleiters und des Baustellenführers;
7) Anzahl und entsprechende Qualifikationen der beim ausführenden Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer und der selbständigen Arbeitnehmer, die auf der Baustelle für das Unternehmen tätig sind;
b) die spezifischen Aufgabenbereiche in Zusammenhang mit der Sicherheit, welche jede vom ausführenden Unternehmen zu diesem Zwecke ernannte Person auf der Baustelle inne hat;
c) die Beschreibung der Baustellentätigkeit, der organisatorischen Modalitäten und der Arbeitsschichten;
d) die Liste der Gerüste, der fahrbaren Turmgerüste und weiterer wichtiger Hilfseinrichtungen, sowie der Maschinen und Anlagen, die auf der Baustelle verwendet werden;
e) die Liste der gefährlichen Stoffe und Präparate, die auf der Baustelle verwendet werden, mit den entsprechenden Sicherheitsdatenblättern;
f) Ausgang der Lärmbewertung;
g) Festlegung der Schutz- und Präventionsmaßnahmen, die jene des SKP ergänzen, sofern vorgesehen, und mit Bezug auf die Gefahren der eigenen Tätigkeiten auf der Baustelle ergriffen werden,
h) Zusatz- und Einzelverfahren, die im SKP, sofern vorgesehen, gefordert werden;
i) Liste der persönlichen Schutzausrüstungen, die den Arbeitnehmern auf der Baustelle geliefert werden;
l) die Informations- und Ausbildungsunterlagen, die den auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmern geliefert werden.
3.2.2. Wo die Ausarbeitung eines SKP nicht vorgesehen ist, wird der Ersatzsicherheitsplan, sofern vorgesehen, mit den Elementen des ESP ergänzt.
Glossar:
ESP = Einsatzsicherheitsplan
SKP = auch SiKo-Plan, Sicherheits- und Koordinierungsplan
