Sicherheitsnormen die abgeschafft und/oder ersetzt wurden
Hierbei handelt es sich um:
Bis zu folgenden Fälligkeiten bleiben die obengenannten Gesetze in Kraft:
- D.P.R. 547/55 Normen zur Verhütung von Arbeitsunfällen
- D.P.R. 164/56 Normen zur Verhütung von Arbeitsunfällen auf Baustellen
- D.P.R. 303/56 mit Ausnahme des Artikels 64 - Allgemeine Normen zur Arbeitshygiene
- GvD 277/91 Anwendung der Richtlinien Nr. 80/1107/EWG, Nr. 82/605/EWG, 83/477/EWG, Nr. 86/188/EWG und Nr. 88/642/EWG betreffend den Schutz der Arbeiter gegen die Risiken vor der Aussetzung von chemischen, natürlichen und biologischen Schadstoffen während der Arbeit, laut Bestimmungen des Artikels 7 des Gesetzes vom 30. Juli 1990, Nr. 212
- GvD 626/94 Anwendung der Richtlinien Nr. 89/391/EWG, Nr. 89/654/EWG, Nr. 89/655/EWG, Nr. 89/656/EWG, Nr. 90/269/EWG, Nr. 90/270/EWG, 90/394/EWG und Nr. 90/679/EWG, betreffend die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz
- GvD 493/96 Anwendung der EU-Richtlinie Nr. 92/58/EWG über die Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
- GvD 494/96 Anwendung der EU-Richtlinie Nr. 92/57/EWG über die auf zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz
- GvD 187/05 Anwendung der EU-Richtlinie 2002/44/EU über die Mindestvorschriften in Sachen Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Arbeitnehmer betreffend der Gefahr bei Aussetzung an mechanische Vibrationen
- G.D. 223/06 Art. 36bis, Komma 1 und 2, geändert mit Gesetz 248/06: Dringende Massnahmen zur Förderung der Wirtschaft und des Sozialen, zur Einschränkung und Rationalisierung der öffentlichen Ausgaben und Massnahmen für die Steuereinahmen und zum Kampf gegen die Steuerhinterziehung
- G. 123/07 Art. 2, 3, 5, 6, 7: Massnahmen zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz mit Verweis an die Regierung einer Verbesserung und Reform der Normen
- Jede weitere Norm oder Bestimmung, welche in Kontrast zum GvD 81/08 steht
Bis zu folgenden Fälligkeiten bleiben die obengenannten Gesetze in Kraft:
- 15.05.2008 Inkrafttreten der allgemeinen Aspekte mit folgenden Ausnahmen
- 01.01.2009 Neue Pflichten der Risikoanalyse, laut GvD 81/08 Art. 17, Komma 1, Buchstabe a) und Art. 28.
- 01.01.2009 Mitteilungspflicht für Arbeitsunfälle ab einem Tag.
- 26.04.2010 Inkrafttreten der Regelungen bei künstlicher optischer Strahlung
- 20.04.2012 Inkrafttreten der Regelungen über die Gefahr bei Aussetzung auf elektromagnetische Felder
- 30.06.2012 Dokument der Risikoanalyse bei bestimmten Verfahren auch für Unternehmen mit weniger als 10 Angestellten
