Fälligkeiten des Einheitstextes - Arbeitssicherheit
- 15.05.2008 Inkrafttreten der allgemeinen Aspekte mit folgenden Ausnahmen
- 01.01.2009 Fälligkeit für die Anpassung des Berichtes für berufsbedingte Lärm- und Vibrationsexposition. Dieser Bericht muss den vom Gesetz vorgeschriebenen technischen Normen entsprechen (Leitlinien ISPESL) und in Südtirol in besonderem der Richtlinie des Labors für physikalische Chemie (Amt 29.8 der Autonomen Provinz Bozen)
- 16.05.2009 Bewertung der durch Arbeitsstress bedingte Risiken (GvD 81/08 Art. 28 Absatz 1)
- 16.05.2009 Risikoanalyse mit sicherem Datum (GvD 81/08 Art. 17, Absatz 1, Buchstabe a und Art. 28 Absatz 2)
- 16.05.2009 Informationspflicht jener Arbeitsunfälle an INAIL oder IPSEMA, welche einen Arbeitsausfall von mehr als 1 Tag mit sich bringen, wobei der Unfalltag ausgenommen wird (GvD 81/08 Art. 18, Absatz 1, Buchstabe r)
- 16.05.2009 Versicherungsmeldung jener Arbeitsunfälle an INAIL oder IPSEMA welche einen Arbeitsausfall von mehr als 3 Tagen mit sich bringen (GvD 81/08 Art. 18, Absatz 1, Buchstabe r)
- 16.05.2009 Die medizinische Untersuchung kann nicht mehr vor Anstellung durchgeführt werden (GvD 81/08 Art. 41, Absatz 3, Buchstabe a)
- 26.04.2010 Inkrafttreten der Regelungen bei künstlicher optischer Strahlung
- 20.04.2012 Inkrafttreten der Regelungen über die Gefahr bei Aussetzung auf elektromagnetische Felder
- 30.06.2012 Dokument der Risikoanalyse bei bestimmten Verfahren auch für Unternehmen mit weniger als 10 Angestellten
